Geldwäschebekämpfung mit europäischer Perspektive
Die Bekämpfung der Geldwäsche hat sowohl für die EU als auch für Deutschland oberste Priorität. Durch die Einrichtung der AMLA wird erstmals eine EU-Behörde eine führende Rolle bei der Aufsicht über die Geldwäschebekämpfung einnehmen – mit europäischer Perspektive.

Geldwäschebekämpfung hat oberste Priorität
Als „schmutziges Geld“ bezeichnet man Erlöse, die durch illegale und kriminelle Aktivitäten eingenommen werden. Bei der anschließenden „Geldwäsche“ werden diese illegalen Erlöse durch ein System von Transaktionen oder Scheingeschäften geleitet, um einen „sauberen“ Ursprung vorzutäuschen. Solche Geldströme sind nicht nur eine Gefahr für die Volkswirtschaft, sondern können auch dazu genutzt werden, weitere kriminelle Aktivitäten zu finanzieren.
Deswegen ist der Kampf gegen Geldwäsche (engl. Anti-money laundering, AML) für die globale Sicherheit, fairen Wettbewerb auf den Märkten, den sozialen Zusammenhalt, nachhaltiges Wachstum und die Integrität des Finanzsystems unverzichtbar.
Geldwäschebekämpfung hat daher höchste Priorität sowohl für die Europäische Union als auch für Deutschland. Deutschland setzt sich europäisch wie international als Vorreiter für eine Stärkung der Geldwäschebekämpfung ein, belegt durch eine Vielzahl von Maßnahmen in den letzten Jahren und die aktuelle Initiative zur Stärkung der Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Was ist die AMLA?
Die EU-Kommission hat im Jahr 2021 ambitionierte Pläne vorgestellt, um den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Neben einer Vereinheitlichung wesentlicher Rechtsvorschriften innerhalb der EU ist die Einrichtung einer neuen europäischen Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) von herausragender Bedeutung. Die AMLA wird die europäischen Anstrengungen auf eine neue Stufe heben.
Mit ihr wird es erstmalig möglich sein, dass eine europäische Behörde die Führungsrolle in der direkten Geldwäscheaufsicht übernimmt. Sie wird gemeinsam mit den nationalen Behörden EU-weit eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Financial Intelligence Units stärken. Gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission wird die AMLA alle notwendigen regulatorischen und aufsichtlichen Befugnisse haben, um einen EU-weiten Erfolg der Geldwäscheaufsicht sicherzustellen. Die AMLA, die mit einem starken Personalstamm ausgestattet wird, soll am 1. Januar 2024 starten und ab dem Jahr 2026 die direkte Aufsicht übernehmen. Deutschland hat sich in den bisherigen Verhandlungen aktiv und erfolgreich für weitreichende Aufsichtsbefugnisse und eine unabhängige Entscheidungsstruktur in der AMLA eingesetzt.